Wichtig: Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb ab 22. April 2020
Liebe Schüler, Kursteilnehmer und Ausbildungsbetriebe,
ab Mittwoch, den 22. April 2020, dürfen gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für Prüfungsklassen wieder Unterricht/Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung an unserer Schule stattfinden.
Dies betrifft unsere Schüler der Klassen AP5 und AP9.
Alle anderen Klassen und Kurse werden vorerst weiter online beschult und es gelten die bekannten schulinternen Festlegungen.
Wir möchten Sie hiermit schnell und kompakt über die ab 22. April 2020 geltenden Abstands- und Hygieneregeln für die dann anwesenden Schüler informieren:
- Die Schüler prüfen eigenständig und selbstverantwortlich vor jedem Schultag, ob sie Erkrankungssymptome von Covid-19 haben. Wir verweisen dafür auf die Orientierungshilfe des RKI: „COVID-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun?“
Sollte ein Schüler Symptome aufweisen, bleibt er/sie zu Hause, kontaktiert den (Haus)Arzt und meldet sich zusätzlich beim Klassenlehrer für eine individuelle telefonische Konsultation zu den Unterrichtsinhalten.
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Am ersten Tag des Betretens des Schulgebäudes werden die Schüler aktenkundig über das Einhalten der Abstandsregelungen und der Hygienevorschriften belehrt. Wir verweisen dafür auf die Hygienetipps der BZgA: „Virusinfektionen – Hygiene schützt!“
Wie bereits vor Corona, stellen wir unseren Schülern Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. -
Während des gesamten Aufenthaltes im Schulgebäude (inkl. Pausen- und Sanitärräumen) und dem Außenbereich gilt ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen. Das Einhalten wird durch die anwesenden Dozenten und Kollegen kontrolliert.
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Die Schüler werden in Gruppen auf unterschiedliche Räume verteilt. Die dort vorgegebene Sitzordnung ist einzuhalten.
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Beim Verlassen des Klassenzimmers besteht die Pflicht, im Schulgebäude einen Mund-Nasenschutz zu tragen!
Dies gilt auch und besonders für Übungen im Pflegekabinett. Unsere Schüler erhielten dazu bereits im Voraus von uns eine waschbare Maske aus Baumwolle zur wiederverwendbaren Nutzung. Diese bzw. eine eigene Variante ist immer zum Schultag mitzubringen.
Wir hoffen, mit diesen Regelungen und Maßnahmen einen Beitrag zur guten Prüfungsvorbereitung und -durchführung zu leisten und gleichzeitig die Infektions- und Erkrankungsrisiken so gering wie möglich zu halten. Uns ist bewusst, dass vor allem Schüler aus den Pflegeberufen dabei besonders unterstützt werden müssen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin gutes Gelingen und Durchhaltevermögen in dieser besonderen Zeit!
Bleiben Sie alle gesund!
Ihr BIP Team