Vorbereitungskurs für die Schulfremdenprüfung zum staatlich geprüften Krankenpflegehelfer

In der vollstationären Langzeitpflege (Alten- und Pflegeheime) galt in der Vergangenheit die Personalvorgabe von 50 % Fachkraftquote (d. h. 50 % des Personals mit mind. 3-jähriger Fachkraftausbildung und 50 % des Personals ohne Qualifikationsvorgabe).

Ab Sommer 2023 gilt in vollstationären Pflegeeinrichtungen deutschlandweit eine veränderte Personalbemessung: es wird dann ein Qualifikationsmix zwischen ausgebildeten Pflegefachkräften („Pflegefachmann/Pflegefachfrau“, ehemals Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger), landesrechtlich ausgebildeten Pflegehelfern (Abschlussbezeichnung in Sachsen bislang: „Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer) und Quereinsteigern ohne definierte Ausbildung gelten (vgl. §113c SGB XI).

Eine Option, den Abschluss als staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer zu erhalten, ist die Teilnahme an einer Schulfremdenprüfung. Das BIP Chemnitz bietet ab November 2022 einen Vorbereitungskurs für diese Schulfremdenprüfung an. Diese Option eignet sich besonders für bereits beschäftigte Pflegehelfer ohne staatlich geprüften Abschluss. Der Vorbereitungskurs findet berufsbegleitend statt.

Die Schulfremdenprüfung befähigt zur Beschäftigung als staatlich geprüfte Pflegehilfskraft in ambulanter, stationäre Langzeitpflege oder Akutpflege. Weiterhin bietet sie die Möglichkeit der Anrechnung auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft von bis zu einem Jahr.

Zielgruppe/Zugangsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Hauptschulabschluss
  • Berufspraktische Erfahrung in der Pflege und/oder Betreuung von mind. 960 Stunden (gilt für das Schuljahr 2024/2025, danach mind. 1440 Stunden)
  • Zulassung zur Schulfremdenprüfung (Antrag ist beim Landesamt für Schule und Bildung zu stellen, BIP Chemnitz unterstützt bei der Antragstellung)
  • Nachweis einer entsprechenden Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung (z.B. durch vorliegenden Vorbereitungskurs)
  • Gesundheitliche und persönliche Eignung
  • Hohe Lernbereitschaft und Leidenschaft für den Beruf

Abschluss

  • „Staatlich geprüfte/-r Krankenpflegehelfer/-in“

Preis:

  • 3.916,15 EUR netto / Person (von der Umsatzsteuer befreit)
  • AZAV-zertifiziert: Förderung über Bildungsgutschein/Qualifizierungschancengesetz möglich
  • Teilnehmer- oder Arbeitgeberfinanziert

 

Dauer / Zeit:

Jeweils 2 Unterrichtstage/Woche  08:00 – 15:15 Uhr
Prüfungszeitraum ab April 2025
Gesamt 469 Unterrichtseinheiten

 

Termine:

09.09.2024 – 27.06.2025

(jeweils mo/di)

oder

28.08.2024 – 27.06.2025

(jeweils mi/do)

Ansprechpartner:

Judith Richter
+49 371 5265-550
j.richter [at] bip-chemnitz.de