Unser Büro ist täg­lich besetzt. Sie errei­chen uns tele­fo­nisch unter +49 371 5265550 oder per E‑Mail an info@bip-chemnitz.de.

Bewer­bun­gen kön­nen Sie jeder­zeit bequem über unse­re Home­page www.bip-chemnitz.de ein­rei­chen. Gern ver­ein­ba­ren wir anschlie­ßend einen per­sön­li­chen Tele­fon­ter­min mit Ihnen. Wir füh­ren regel­mä­ßig Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen vor Ort durch. Die aktu­el­len Ter­mi­ne fin­den Sie auf unse­rer Homepage.

Zusätz­lich infor­mie­ren wir umfang­reich auf unse­ren Social-Media-Kanä­len und Live­streams über Insta­gram und You­Tube.

Unser Büro ist täg­lich besetzt. Wir neh­men gern Anmel­dun­gen unter +49 371 5265550 oder E‑Mails an info@bip-chemnitz.de ent­ge­gen. Eine Anmel­dung ist auch über unse­re Home­page www.bip-chemnitz.de mög­lich. Wir ver­ein­ba­ren dann gern einen per­sön­li­chen (Telefon-)Termin.

Bil­dungs­gut­schei­ne der Bun­des­agen­tur für Arbeit oder des Job­cen­ters kön­nen Sie bei uns selbst­ver­ständ­lich ein­lö­sen. Wir ste­hen im engen Aus­tausch mit den Ver­mitt­lern und kön­nen Ihnen regel­mä­ßig neue Kur­se anbieten.

Die Aus­bil­dung zur Pfle­ge­fach­frau / zum Pfle­ge­fach­mann ist seit 2020 der ein­heit­li­che Aus­bil­dungs­weg in der Pfle­ge. Sie fasst die frü­he­ren Beru­fe Alten­pfle­ge, Gesund­heits- und Kran­ken­pfle­ge sowie Gesund­heits- und Kin­der­kran­ken­pfle­ge zu einem gene­ra­lis­ti­schen Pfle­ge­be­ruf zusammen.

Die Schü­ler absol­vie­ren dabei ihre theo­re­ti­sche Aus­bil­dung an unse­rer Pfle­ge­schu­le und ihre prak­ti­sche Aus­bil­dung in der sta­tio­nä­ren und ambu­lan­ten Alten­pfle­ge sowie dem Kran­ken­haus. Dazu kom­men Ein­sät­ze in der päd­ia­tri­schen und psych­ia­tri­schen Ver­sor­gung. Damit erhält der Schü­ler ein brei­tes Fach- und Pra­xis­wis­sen und kann sei­ne beruf­li­che Ent­wick­lung in der Pfle­ge fle­xi­bel gestal­ten. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen auf unse­rer Webseite

Gern beant­wor­ten wir Ihre Fra­gen auch tele­fo­nisch und jeder­zeit in einem per­sön­li­chen Termin.

Die Bewer­bung für eine Aus- bzw. Wei­ter­bil­dun­gen erfolgt elek­tro­nisch an den jewei­li­gen Ansprech­part­ner oder an info@bip-chemnitz.de.

Bit­te fügen Sie Ihren Bewer­bungs­un­ter­la­gen bei:

  • Aus­sa­ge­kräf­ti­ges Anschreiben
  • Lücken­lo­ser, unter­schrie­be­ner Lebenslauf
  • Nach­wei­se Schulabschluss/ggf. bereits absol­vier­te Ausbildungen
  • Bei Auf­for­de­rung: ärzt­li­cher Attest zur Aus­übung eines Pfle­ge­be­ru­fes, Führungszeugnis

Gern beant­wor­ten wir Ihre Fra­gen auch tele­fo­nisch und jeder­zeit in einem per­sön­li­chen Termin.

Bil­dungs­gut­schein (§ 81 SGB III):
Sofern die Wei­ter­bil­dung nach der Akkre­di­tie­rungs- und Zulas­sungs­ver­ord­nung Arbeits­för­de­rung (AZAV) zer­ti­fi­ziert ist, kön­nen Sie bei der Agen­tur für Arbeit oder dem Job­cen­ter einen Bil­dungs­gut­schein bean­tra­gen. Geför­dert wer­den u. a. Lehr­gangs­kos­ten, Fahr­kos­ten, Kos­ten für aus­wär­ti­ge Unter­brin­gung und Kinderbetreuung.

Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz (§ 82 SGB III):
Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch wäh­rend bestehen­der Beschäf­ti­gung geför­dert wer­den. Hier­bei unter­stützt die Agen­tur für Arbeit sowohl die Wei­ter­bil­dungs­kos­ten als auch teil­wei­se das Arbeitsentgelt.

Auf­stiegs-BAföG (AFBG):
Für Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen (z. B. Fach­wirt, Meis­ter, päd­ago­gi­sche Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen) kön­nen Zuschüs­se und Dar­le­hen nach dem Auf­stiegs­fort­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (AFBG) bean­tragt werden.

För­der­mög­lich­kei­ten über die Säch­si­sche Auf­bau­bank (SAB):
Das Land Sach­sen unter­stützt abhän­gig von Wei­ter­bil­dung und indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on über ver­schie­de­ne Pro­gram­me (z. B. Zuschüs­se für Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen, Meis­ter­bo­nus, Ausbildungszuschüsse).

Wir bera­ten Sie ger­ne zu den För­der­vor­aus­set­zun­gen und Ihren indi­vi­du­el­len Möglichkeiten.

  • Posi­ti­ve Hal­tung gegen­über kran­ken, behin­der­ten und alten Men­schen sowie Kindern
  • Sozia­le Kom­pe­tenz und kom­mu­ni­ka­ti­ve Fähigkeiten
  • Beob­ach­tungs­ga­be und Wahrnehmungsfähigkeit
  • Empa­thie­fä­hig­keit und Beziehungsfähigkeit
  • Bereit­schaft und Fähig­keit zu non­ver­ba­ler Kommunikation
  • Phan­ta­sie, Krea­ti­vi­tät und Flexibilität
  • Gelas­sen­heit im Umgang mit ver­hal­tens­be­ding­ten Beson­der­hei­ten infol­ge von demen­zi­el­len und psy­chi­schen Krank­hei­ten oder geis­ti­gen Behinderungen
  • Psy­chi­sche Sta­bi­li­tät, Fähig­keit zur Refle­xi­on des eige­nen Han­delns, Fähig­keit sich abzugrenzen
  • Fähig­keit zur wür­de­vol­len Beglei­tung und Anlei­tung von ein­zel­nen oder meh­re­ren Men­schen mit Demenz, psy­chi­schen Erkran­kun­gen oder geis­ti­gen Behinderungen
  • Team­fä­hig­keit