Kontakt und Informationen zur Bewerbung
Unser Büro ist täglich besetzt. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 371 5265550 oder per E‑Mail an info@bip-chemnitz.de.
Bewerbungen können Sie jederzeit bequem über unsere Homepage www.bip-chemnitz.de einreichen. Gern vereinbaren wir anschließend einen persönlichen Telefontermin mit Ihnen. Wir führen regelmäßig Informationsveranstaltungen vor Ort durch. Die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Homepage.
Zusätzlich informieren wir umfangreich auf unseren Social-Media-Kanälen und Livestreams über Instagram und YouTube.
Wie kann ich mich für eine Weiterbildung im BIP Chemnitz anmelden?
Unser Büro ist täglich besetzt. Wir nehmen gern Anmeldungen unter +49 371 5265550 oder E‑Mails an info@bip-chemnitz.de entgegen. Eine Anmeldung ist auch über unsere Homepage www.bip-chemnitz.de möglich. Wir vereinbaren dann gern einen persönlichen (Telefon-)Termin.
Welche Ausbildungsangebote sowie Fort- und Weiterbildungen gibt es im Schuljahr 2025/2026?
Folgende Ausbildungen bietet das BIP an:
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann (staatlich, 3 Jahre Vollzeit, 4 Jahre Teilzeit)
- Krankenpflegehelfer (2 Jahre, 1 Jahr verkürzt oder via Schulfremdenprüfung
- Altenpflegehelfer (8 Monate)
- Sozialassistent (staatlich, 2 Jahre)
- Erzieher (staatl. | 3 Jahre)
- Kenntnisprüfung für ausländische Pflegekräfte
- Betreuungskraft nach §53c SGB XI
- Weiterbildung Pflegedienstleiter, Praxisanleiter
- … und noch viele weitere Fort- und Weiterbildungen
Auf unserer Homepage www.bip-chemnitz.de finden Sie alle aktuellen Termine und Informationen!
Ich möchte an einer Weiterbildung teilnehmen und habe dafür einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Wie wird damit verfahren?
Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters können Sie bei uns selbstverständlich einlösen. Wir stehen im engen Austausch mit den Vermittlern und können Ihnen regelmäßig neue Kurse anbieten.
Ich möchte eine Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann absolvieren – wie?
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann ist seit 2020 der einheitliche Ausbildungsweg in der Pflege. Sie fasst die früheren Berufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem generalistischen Pflegeberuf zusammen.
Die Schüler absolvieren dabei ihre theoretische Ausbildung an unserer Pflegeschule und ihre praktische Ausbildung in der stationären und ambulanten Altenpflege sowie dem Krankenhaus. Dazu kommen Einsätze in der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung. Damit erhält der Schüler ein breites Fach- und Praxiswissen und kann seine berufliche Entwicklung in der Pflege flexibel gestalten. Weitere Informationen auf unserer Webseite
Welche Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich?
Die Bewerbung für eine Aus- bzw. Weiterbildungen erfolgt elektronisch an den jeweiligen Ansprechpartner oder an info@bip-chemnitz.de.
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bei:
- Aussagekräftiges Anschreiben
- Lückenloser, unterschriebener Lebenslauf
- Nachweise Schulabschluss/ggf. bereits absolvierte Ausbildungen
- Bei Aufforderung: ärztlicher Attest zur Ausübung eines Pflegeberufes, Führungszeugnis
Welche Fördermöglichkeiten hinsichtlich der Finanzierung gibt es?
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III):
Sofern die Weiterbildung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert ist, können Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen. Gefördert werden u. a. Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung.
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III):
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen auch während bestehender Beschäftigung gefördert werden. Hierbei unterstützt die Agentur für Arbeit sowohl die Weiterbildungskosten als auch teilweise das Arbeitsentgelt.
Aufstiegs-BAföG (AFBG):
Für Aufstiegsfortbildungen (z. B. Fachwirt, Meister, pädagogische Zusatzqualifikationen) können Zuschüsse und Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden.
Fördermöglichkeiten über die Sächsische Aufbaubank (SAB):
Das Land Sachsen unterstützt abhängig von Weiterbildung und individueller Situation über verschiedene Programme (z. B. Zuschüsse für Aufstiegsfortbildungen, Meisterbonus, Ausbildungszuschüsse).
Welche persönlichen Eigenschaften sind für den Beruf in der Pflege erforderlich?
- Positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen sowie Kindern
- Soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten
- Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit
- Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit
- Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation
- Phantasie, Kreativität und Flexibilität
- Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen
- Psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit sich abzugrenzen
- Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
- Teamfähigkeit
