Wundtherapeut - Wundmanager (zertifiziert durch die DEKRA®)

Die Versorgung chronischer Wunden sowie das Wundmanagement sind wichtige Themen in Ihrem Pflegealltag.

Überall dort, wo chronische Wunden professionell behandelt werden, sind Sie als ausgebildete/r Wundtherapeut/in demnach eine gefragte Fachkraft und erhalten somit auch interessante berufliche Perspektiven. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Zusatzqualifizierung dürfen Sie als Wundtherapeut/in nach § 6 Abs. 5 Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V die Fachbereichsleitung zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden übernehmen.

Spezialisierte Leistungserbringer benötigen mindestens eine Fachkraft mit einer Zusatzqualifikation von 168 UE (Wundtherapeut/in), um chronische und schwer heilende Wunden versorgen zu können.

  • Grundlagen
  • Anatomie und Physiologie der Haut
  • Gefäßsystem
  • Wunde, Wundheilung
  • Mikrobiologie und Hygiene
  • Krankheitsbilder
  • Ulcus cruris (Entstehung, Arten, Behandlung)
  • Dekubitus (Entstehung, Behandlung, Prophylaxe)
  • Diabetisches Fußsyndrom (Entstehung, Behandlung)
  • Verbrennungswunden
  • Wundbehandlungsprozess
  • palliative Wundversorgung
  • unterstützende Maßnahmen
  • Wunddokumentation

Zugangsvoraussetzungen

  • ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 1, 5, 6 oder 16 SächsGfbWBG
  • höherwertige medizinische Ausbildung (z.B. Apotheker/in, Ärztin/Arzt)
  • Einzelfallentscheidungen nach Vorlage gleichwertiger Abschlüsse und Qualifikationen sind möglich
  • mindestens 1-jährige Berufspraxis in Vollzeit

Hinweis

Inhaber/innen eines gültigen Zertifi kats Inhaber/innen eines gültigen Zertifi kats (DEKRA®) Wundexperte/in können den bereits absolvierten Lehrgang im Umfang von max. 84 UE an die Schulungszeit anrechnen. Möchten Leistungserbringer sich auf die Versorgung chronischer Wunden spezialisieren, muss zusätzlich die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft durch eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einem Mindestumfang von 460 Stunden nachgewiesen werden

Prüfung

  • ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 1, 5, 6 oder 16 SächsGfbWBG
  • höherwertige medizinische Ausbildung (z.B. Apotheker/in, Ärztin/Arzt)
  • Einzelfallentscheidungen nach Vorlage gleichwertiger Abschlüsse und Qualifikationen sind möglich
  • mindestens 1-jährige Berufspraxis in Vollzeit

Preis

  • 2.400,00 € netto / Person
  • 100,00 € netto / Person Prüfungsgebühren DEKRA®

Dauer / Zeit:

168 UE Theorie als Präsenzkurs (inkl. fachpraktischer Anteil)
08.00 Uhr - 15.00 Uhr im BIP Chemnitz

Termine:

Kurs 1: (20 Seminartage)
28.08.2025 - 11.11.2025

Ansprechpartner:

Michelle Gierschik – Geschäftsstellenleiterin

Tel.: +49 371 5265-557
E-Mail: m.gierschik [at] bip-chemnitz.de