Chem­nitz, 10.02.2021 | Dow­load (pdf)

1. Gel­tungs­be­reich
Die­se Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für Ver­trä­ge zwi­schen der Fir­ma BIP Chem­nitz gGmbH, ver­tre­ten durch die Geschäfts­füh­re­rin, Frau Judith Rich­ter – nach­ste­hend Auf­trag­neh­mer (AN) genannt – und ihren Auf­trag­ge­bern – nach­ste­hend (AG) genannt.

2. Anmel­dun­gen
Anmel­dun­gen kön­nen tele­fo­nisch, schrift­lich, per Fax und per e‑Mail erfol­gen. Jede Anmel­dung wird vom BIP Chem­nitz schrift­lich bestä­tigt und ist erst dann für bei­de Sei­ten verbindlich.

3. Ange­bo­te
Die Ange­bo­te des BIP Chem­nitz sind frei­blei­bend. Gering­fü­gi­ge Abwei­chun­gen behält sich das BIP Chem­nitz vor. Das BIP Chem­nitz behält sich vor, gleich­wer­ti­ge Ersatz­do­zen­ten bzw. Trai­ner ein­zu­set­zen sowie Ter­min- und Orts­ver­än­de­run­gen (mit recht­zei­ti­ger Vor­ankün­di­gung) vor­zu­neh­men. Die durch BIP Chem­nitz vor­ge­nom­me­ne Orts­ver­än­de­run­gen berech­ti­gen zur Absa­ge der Teil­nah­me durch schrift­li­che Infor­ma­ti­on inner­halb von 2 Wochen nach Zugang der Mit­tei­lung. Eine Ver­än­de­rung von Prä­senz auf Online­se­mi­nar stellt kei­ne Orts­ver­än­de­rung dar.

4. Mit­wir­kungs­pflich­ten
Der AG stellt dem AN alle für die Aus­füh­rung des Auf­tra­ges erfor­der­li­chen Unter­la­gen bzw. sei­ne Mit­ar­beit recht­zei­tig und aus­rei­chend zur Ver­fü­gung. Der AG infor­miert den AN schrift­lich von allen Umstän­den, die für eine opti­ma­le Leis­tungs­er­brin­gung sei­tens des AN von Bedeu­tung sind. Geschieht das nicht und ändern sich wich­ti­ge Fak­to­ren kann der AN vom Ver­trag zurück­tre­ten und Scha­den­er­satz in ent­spre­chen­der Anwen­dung des Abschnit­tes 9 fordern.

5. Preise/Zahlungskonditionen/Zahlungsverzug
Es gel­ten die im Ange­bot genann­ten Prei­se und Gebüh­ren. Zeit­wei­li­ge Teil­nah­men berech­ti­gen nicht zur Preis­min­de­rung. Die Kos­ten der jewei­li­gen Leis­tun­gen erge­ben sich aus den ein­zel­ver­trag­li­chen Regelungen.
Rech­nun­gen wer­den unver­züg­lich ohne Abzug fäl­lig. Bei kom­ple­xen Leis­tun­gen, wel­che vom AN über einen län­ge­ren Zeit­raum zu erfül­len sind, wird ein ange­mes­se­ner Vor­schuss gefor­dert bzw. das Entgelt/Honorar zeit­an­tei­lig in Rech­nung gestellt. Bei Zah­lungs­rück­stand des AG ist der AN berech­tigt, wei­te­re Tätig­kei­ten bis zur Besei­ti­gung des Zah­lungs­rück­stan­des aus­zu­set­zen. Kommt es aus Grün­den des Zah­lungs­rück­stan­des nicht zur Wei­ter­füh­rung des Auf­tra­ges behält der AN den vol­len Ver­gü­tungs­an­spruch abzgl. des­sen, was an Aus­ga­ben erspart wurde.

6. Ver­schwie­gen­heit
Der AN, sei­ne Mit­ar­bei­ter und alle ande­ren an den Pro­jek­ten betei­lig­ten Per­so­nen ver­pflich­ten sich über alle Tat­sa­chen, die ihnen im Zusam­men­hang mit der Aus­füh­rung des Auf­tra­ges zur Kennt­nis gelan­gen, Still­schwei­gen zu bewah­ren, es sei denn, der AG ent­bin­det ihn von die­ser Pflicht. Jeder Ver­trags­part­ner wird alle Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen so lan­ge ver­trau­lich behan­deln, wie sie nicht all­ge­mein bekannt gewor­den sind. Die­se Pflich­ten blei­ben auch nach Been­di­gung der ver­trag­li­chen Zusam­men­ar­beit bestehen.

7. Urhe­ber­rech­te
Die vom BIP Chem­nitz über­ge­be­nen Teil­neh­mer­un­ter­la­gen dür­fen in kei­nem Fall in irgend­ei­ner Form repro­du­ziert, ver­ar­bei­tet, ver­brei­tet oder für öffent­li­che Wie­der­ga­ben genutzt wer­den. Der urhe­ber­recht­li­che Schutz erstreckt sich in im glei­chen Umfang auf die ein­ge­setz­te Soft­ware. Von Teil­neh­mern mit­ge­brach­te Daten­trä­ger dür­fen nur mit aus­drück­li­cher Zustim­mung der Ver­ant­wort­li­chen des BIP Chem­nitz auf den PC des BIP Chem­nitz ver­wen­det werden.

8. Sicher­heit
Alle Teil­neh­mer an Maß­nah­men des BIP Chem­nitz sind ver­pflich­tet, die am Ver­an­stal­tungs­ort gel­ten­den Sicher­heits­be­stim­mun­gen einzuhalten.

9. Kündigung/Vertragsbeendigung
Ver­trä­ge wer­den auf bestimm­te Zeit geschlos­sen, so dass eine ordent­li­che Kün­di­gung grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen ist.

Kün­digt der AG aus Grün­den, die in sei­ner Per­son lie­gen, hat der AN für die Zeit, die der Ver­trag noch bestehen wür­de, einen Anspruch auf Ent­schä­di­gung i.H.v. 25% der bis zum regu­lä­ren Ver­trags­en­de ver­blei­ben­den Kosten.

Liegt der Kün­di­gungs­grund beim AN, so sind nur die bis dahin ver­trags­ge­mäß erbrach­ten, in sich abge­schlos­se­nen und nach­ge­wie­se­nen Leis­tun­gen zu ver­gü­ten und die dafür nach­weis­bar ent­stan­de­nen not­wen­di­gen Neben­kos­ten zu erstatten.

Kün­digt bzw. stor­niert der AG den Auf­trag vor Ver­trags­be­ginn wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr i.H.v. 5 % der Gesamt­sum­me lt. Ver­trag fällig.

Teil­neh­mer kön­nen grund­sätz­lich von einer Ver­an­stal­tung zurück­tre­ten oder einen Ersatz­teil­neh­mer benen­nen. Ein Rück­tritt von der Anmel­dung muss schrift­lich, ohne Anga­be der Grün­de und bis spä­tes­tens 3 Wochen vor dem Ver­an­stal­tungs­ter­min erfol­gen, bis zu die­sem Zeit­raum wer­den kei­ne Gebüh­ren fäl­lig. Bei Absa­gen bis 2 Wochen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn wer­den 50% der Gebüh­ren in Rech­nung gestellt. Bei einer spä­te­ren Abmel­dung bzw. bei Nicht­er­schei­nen zur Ver­an­stal­tung oder vor­zei­ti­gem Been­den der Teil­nah­me wird der vol­le Preis für die Ver­an­stal­tung fäl­lig. Für die Berech­nung ist jeweils der Ein­gang der schrift­li­chen Absa­ge maßgebend.

Wei­te­re spe­zi­fi­sche Bestim­mun­gen zum Wider­ruf von Ver­trä­gen sind in den jeweils kon­kre­ten Teil­neh­mer­ver­trä­gen formuliert.

10. Daten­schutz / Per­so­nen­ge­bun­de­ne Daten
Zur Umset­zung der zweck­be­stimm­ten Zusam­men­ar­beit ist durch das BIP Chem­nitz die Erhe­bung von
per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich. Es kön­nen je nach Ver­trags-/Ver­ein­ba­rungs­zweck fol­gen­de Daten
ver­ar­bei­tet werden:
— Personenstammdaten
— Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten (z.B. Tele­fon, e‑Mail, Fax)
— Ver­trags­ab­rech­nungs- und Zah­lungs­da­ten (z.B. Kontodaten)

Die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten kann durch das BIP Chem­nitz wie folgt umge­setzt werden:
Erfas­sen, Ord­nen, Spei­chern, Löschen, Vernichten.
Alle per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den durch das BIP Chem­nitz ver­trau­lich und nur für ver­trags-/ver­ein­ba­rungs­ge­mä­ße sowie fir­men­in­ter­ne Zwe­cke ver­wen­det und die schutz­wür­di­gen Belan­ge der Teilnehmerin/des Teil­neh­mers ent­spre­chend den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen streng berücksichtigt.
Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Teilnehmerin/des Teil­neh­mers wer­den nicht an Drit­te weitergeleitet.

Der AG bzw. die ein­zel­nen Teil­neh­mer erklä­ren sich mit Ver­trags­schluss ein­ver­stan­den, dass ihre Daten elek­tro­nisch gespei­chert und zur Zweck­be­stim­mung ver­ar­bei­tet werden.

11. Haf­tung
Zum Ersatz von Schä­den, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ist BIP Chem­nitz nur ver­pflich­tet, wenn BIP Chem­nitz eine wesent­li­che ver­trag­li­che Pflicht schuld­haft in einer das Errei­chen des Ver­trags­zwe­ckes gefähr­de­ten Wei­se verletzt.

Jede Haf­tung ist auf sol­che typi­sche Schä­den beschränkt, deren Ein­tritt BIP Chem­nitz bei Ver­trags­ab­schluß nach den damals bekann­ten Umstän­den ver­nünf­ti­ger­wei­se vor­her­se­hen konnte.

Kei­ne Haf­tung besteht für mit­tel­ba­re Schä­den, Män­gel­fol­ge­schä­den oder ent­gan­ge­nen Gewinn, sofern nicht wegen Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit, Feh­len zuge­si­cher­ter Eigen­schaf­ten oder auf Grund des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes zwin­gend gehaf­tet wer­den muss. BIP Chem­nitz haf­tet nicht für den Ver­lust oder den Dieb­stahl für die von Teilnehmer/innen zur Ver­an­stal­tung mit­ge­brach­ten Gegenstände.

Soweit Scha­den­er­satz nach Vor­ste­hen­dem aus­ge­schlos­sen oder ein­ge­schränkt ist, gel­ten Aus­schluss und Ein­schrän­kung auch für Ansprü­che aus uner­laub­ter Hand­lung sowie Ansprü­che gegen Mit­ar­bei­ter und Beauf­trag­te von BIP Chemnitz.

12. Schluss­be­stim­mun­gen
Ver­trags­schluss sowie Ände­run­gen und Ergän­zun­gen bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form. Die­se Form­vor­schrift kann nur schrift­lich außer Kraft gesetzt werden.

Für die­se AGB und die gesam­ten Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen AG und AN gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen des Ver­tra­ges oder die­ser AGB unwirk­sam sein wird hier­durch der übri­ge Inhalt nicht berührt. Die Ver­trags­part­ner wer­den ver­su­chen ein­ver­nehm­li­che Lösun­gen zu fin­den, die den unwirk­sa­men Bestim­mun­gen mög­lichst nahe­kommt. Die Ver­trags­part­ner ver­pflich­ten sich zu sach­li­cher und zweck­ori­en­tier­ter Zusammenarbeit.

Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus dem Ver­trag ist, sofern der AG Voll­kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist, aus­schließ­lich der Sitz von BIP Chemnitz.